Rechtsprechung
VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Maßnahmen zur Konzeption und Durchführung - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen …
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
Sie schloss die Angebote aus, weil der ASt die Anlage D.3.2 unvollständig ausgefüllt habe und berief sich zur Begründung auf Entscheidungen der 3. Vergabekammer in vergleichbaren Fällen (VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06).Die von der Vergabekammer in den Fällen VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06 angestellten Überlegungen und Wertungen seien auf den vorliegenden Fall ohne weiteres übertragbar.
Tut er dies nicht, so ist der Gesamtschau seines Angebotes zu entnehmen, dass er entgegen seiner eigenen Aussage unter Ziffer 1. e) des Vordrucks D.3 eben doch noch nicht über alle Räumlichkeiten verfügt und sein Angebot ist daher ohne weiteres auszuschließen (vgl. VK 3 - 42/06 und 45/06).
- OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02
Kostentragungspflicht des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).Sie ist folglich weder an den Kosten des Verfahrens noch an den notwendigen Aufwendungen der ASt zu beteiligen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2003, Verg 1/02).
- VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-45/06
Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen …
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
Sie schloss die Angebote aus, weil der ASt die Anlage D.3.2 unvollständig ausgefüllt habe und berief sich zur Begründung auf Entscheidungen der 3. Vergabekammer in vergleichbaren Fällen (VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06).Die von der Vergabekammer in den Fällen VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06 angestellten Überlegungen und Wertungen seien auf den vorliegenden Fall ohne weiteres übertragbar.
- OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
- OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.). - VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06
Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
Dies bestätigt auch eine Durchsicht der der Vergabekammer vorliegenden Angebote zu parallelen Ausschreibungen der Ag (vgl. VK 3 - 99/06 und 102/06). - OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 6 W 31/05
Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe
Auszug aus VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
Geht man davon aus, dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf die jeweilige Norm, hier den Ausschlussgrund aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2005 - Az.: 6 W 31/05), so ergibt sich zwanglos, dass die Ag den verspäteten Zugang im Postfach nicht nachgewiesen hat und daher die Angebote des ASt nicht ausschließen kann.
- OLG Celle, 07.06.2007 - 13 Verg 5/07
Antrag auf Ausschluss eines Angebots in einem Vergabeverfahren wegen …
(1) Dies gilt ohne weiteres dann, wenn man davon ausgeht, dass derjenige die Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Tatbestandvoraussetzungen trägt, der sich auf die jeweilige Norm beruft (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 1. September 2006 - VK 3 - 105/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 6 W 31/05;… Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 110 Rdnr. 11;… vgl. auch zu § 25 VOB/A: Ingenstau/ Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 25 VOB/A Rdnr. 9 a. E.). - VK Brandenburg, 24.11.2017 - VK 10/17
Bieter muss (rechtzeitigen) Zugang seines Angebots beweisen!
Nach einer zwischenzeitlich erfolgten, internen Überprüfung der Nichtzulassung des Angebotes der Beigeladenen, in deren Rahmen ausweislich des in diesem Zusammenhang angefertigten Vermerks der Beschluss der VK Bund vom 1. September 2006, Az. VK3-105/06 zugrunde gelegt worden war, teilte der Auftraggeber der Beigeladenen am 11. Oktober 2017 mit, dass - entgegen der vorherigen Information vom 19. September 2017 - der fristgerechte Eingang ihres Angebotes festgestellt worden sei und das Angebot daher nicht (mehr) von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werde. - VK Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 3 VK LSA 81/17
Vergabeverfahren: Anforderungen an den Zugang eines Angebots
Maßgebend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06). - VK Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 3 VK LSA 13/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung eines dem Verhandlungsleiter im …
Maßgebend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06). - VK Sachsen-Anhalt, 02.08.2013 - 3 VK LSA 33/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Zugang eines Angebots; Angebotsausschluss bei …
Entscheidend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06).